Das Wichtigste in Kürze
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist eine zentrale Regelung im deutschen Arbeitsrecht, die Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen bei Krankheit schützt. Seit 1994 garantiert das Gesetz die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall und regelt die Entgeltzahlung an Feiertagen.
- Gesetzlicher Schutz bei Arbeitsunfähigkeit: Sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit ohne finanzielles Risiko
- Pflichten der Arbeitnehmer: Frühzeitige Krankmeldung und Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind essenziell
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen: Arbeitgeber zahlen das reguläre Gehalt auch an arbeitsfreien gesetzlichen Feiertagen
- Besondere Regelungen bei Folgeerkrankungen und Urlaub: Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht auf den Urlaub angerechnet
Für Arbeitnehmer bedeutet das EFZG verlässliche finanzielle Sicherheit und klare Rahmenbedingungen im Krankheitsfall.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat sich seit seinem Inkrafttreten 1994 als eine der wichtigsten gesetzlichen Regelungen im deutschen Arbeitsrecht etabliert. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer auch im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht in finanzielle Bedrängnis geraten. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen schützt vor Einkommensverlusten, die anders kaum abgedeckt wären.
Die Bedeutung des Gesetzes liegt nicht nur in der Zahlung selbst, sondern auch in den klar definierten Voraussetzungen und Pflichten, die es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber festlegt. Die gesetzliche Regelung schafft somit ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Arbeitnehmers und den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen. Dabei sind Aspekte wie die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die Art der Krankmeldung und die Situation bei wiederholten Erkrankungen zentral.
Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, deren Handhabung oft im Unternehmensalltag zu Fragen führt. Auch hier sichert das Gesetz den Arbeitnehmern den Anspruch auf ihr reguläres Entgelt, obwohl sie an diesen Tagen nicht arbeiten.
Im Kontext von 2026 zeigen sich weiterhin Anpassungen und Rechtsprechungen, die das Gesetz an aktuelle Herausforderungen anpassen – etwa im Umgang mit digitalen Krankmeldungen oder der Anerkennung neuer Krankheitsbilder.
Grundlegende Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes für Arbeitnehmer
Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist eine Bundesgesetzgebung, die die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen sowie im Krankheitsfall regelt und somit für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Der Fokus liegt auf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die eine kontinuierliche Entgeltzahlung für maximal sechs Wochen vorsieht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist.
Nach § 3 des Gesetzes entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall unter folgenden Voraussetzungen:
- Beschäftigungsdauer mindestens vier Wochen: Arbeitnehmer müssen mindestens vier Wochen im Betrieb beschäftigt sein.
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit: Der Erkrankte ist unfähig, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
- Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit: Die Krankheit darf nicht durch grobes Verschulden des Arbeitnehmers entstanden sein.
Der Anspruch gilt für maximal sechs Wochen und kann bei wiederholter Erkrankung durch dieselbe Ursache innerhalb von zwölf Monaten kumuliert werden. Danach endet die Entgeltfortzahlung, und es übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.

Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen und Besonderheiten bei der Lohnberechnung
Neben der Lohnfortzahlung bei Krankheit regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz auch die Entgeltzahlung an gesetzlichen Feiertagen, an denen der Arbeitnehmer arbeitsfrei hat. Arbeitgeber sind hier verpflichtet, das reguläre Arbeitsentgelt zu zahlen, als hätte der Arbeitstag normal stattgefunden.
Umfasst wird dabei das reguläre Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen und Boni, sofern diese üblicherweise gezahlt werden. Überstundenvergütungen sind in der Berechnung der Entgeltfortzahlung normalerweise nicht enthalten, es sei denn, diese wurden regelmäßig geleistet und gehören somit fest zum Vergütungsbestandteil.
Eine Besonderheit stellt § 4a EFZG dar: Seit 1996 können Sondervergütungen, die über das Grundgehalt hinausgehen, bei Arbeitsunfähigkeit gekürzt werden. Dies hat in einigen Unternehmen zu Bonusregelungen geführt, die an das Fehlen durch Krankheit anknüpfen.
Wesentliche Pflichten der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit
Damit Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht gefährden, müssen sie bestimmte Melde- und Nachweispflichten erfüllen. Im Fall einer Erkrankung ist der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren (§ 5 EFZG). Diese unverzügliche Krankmeldung ist entscheidend, um betrieblich notwendige Vertretungsregelungen zu ermöglichen.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Auskunft über die Erkrankung und deren erwartete Dauer gibt. Der Arbeitgeber kann auch eine frühere Vorlage verlangen. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) im Jahr 2023 hat dabei den Prozess deutlich vereinfacht.
Entgeltfortzahlung bei Urlaub und komplexen Krankheitsverläufen
Im Urlaub krank zu werden, ist kein Nachteil im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines genehmigten Urlaubs und kann dies ärztlich nachweisen, werden die Krankheitstage nicht auf die Urlaubstage angerechnet. Die betroffenen Urlaubstage müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgewährt werden (§ 9 BUrlG).
Bei Folgeerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit sind die Vorschriften zur kumulativen Berechnung der Entgeltfortzahlung zu beachten. Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei derselben Krankheit entsteht erst wieder, wenn ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vergangen ist oder zwölf Monate seit der ersten Erkrankung abgelaufen sind.
| Voraussetzung | Beschreibung | Relevanz für Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Beschäftigungsdauer | Mindestens vier Wochen im Beschäftigungsverhältnis | Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht |
| Arbeitsunfähigkeit | Unfähigkeit zur Arbeit aufgrund einer Krankheit | Grundlage für Lohnfortzahlung |
| Unverschuldetheit | Arbeitsunfähigkeit nicht durch grobes Verschulden verursacht | Schützt vor Leistungsverweigerung |
| Nachweis | Unverzügliche Meldung und ärztliches Attest ab dem vierten Krankheitstag | Erhaltung des Anspruchs sicherstellen |
Praktische Tipps für Arbeitnehmer im Krankenstand
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit, idealerweise noch am ersten Krankheitstag.
- Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitgerecht ein, um Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
- Behalten Sie den Überblick über Ihre Erkrankungszeiten, insbesondere bei wiederholten Krankheitsfällen derselben Ursache.
- Nehmen Sie bei Unsicherheiten Kontakt mit dem Betriebsrat oder einer fachkundigen Beratung auf, um Ihre Rechte zu sichern.
Neue Herausforderungen und Rechtsprechung rund um das Entgeltfortzahlungsgesetz
Auch 2026 bringt die Praxis weiterhin Fragen mit sich – sie reichen von der Abgrenzung, wann genau eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, bis hin zur Bewertung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Kündigung oder Fehlzeiten. Die Gerichte bekräftigen immer wieder präzise Prüfmaßstäbe, z. B. wenn Krankmeldungen zeitlich eng mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenfallen.
Der Umgang mit komplexen Krankheitsbildern wie einer symptomlosen COVID-19-Infektion, die dennoch zur Arbeitsunfähigkeit führen kann, wird ebenfalls zunehmend relevant. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Prozesse anpassen, insbesondere im Bereich Compliance und Prozessmanagement.
Wann beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz?
Der Anspruch entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Entgelt im Krankheitsfall?
Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt für bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall fort.
Müssen Arbeitnehmer bei Krankheit immer einen Arzt aufsuchen?
Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden; bei kürzeren Erkrankungen reicht in der Regel eine Krankmeldung.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?
Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und müssen nachgewährt werden.
Kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?
Ja, wenn der Arbeitnehmer seine Melde- und Nachweispflichten nicht erfüllt oder die Krankheit selbst verschuldet ist.






